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   SG Fulda, 21.08.2002 - S 1/KR 707/00   

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SG Fulda, 21.08.2002 - S 1/KR 707/00 (https://dejure.org/2002,58957)
SG Fulda, Entscheidung vom 21.08.2002 - S 1/KR 707/00 (https://dejure.org/2002,58957)
SG Fulda, Entscheidung vom 21. August 2002 - S 1/KR 707/00 (https://dejure.org/2002,58957)
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  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Fulda, 21.08.2002 - S 1/KR 707/00
    In den Urteilen vom 16.09.1997, u.a. 1 RK 28/95, SozR 3 2500 § 135 SGB V Nr. 4, betont das BSG ausdrücklich, dass es sich von der anderslautenden früheren Rechtsprechung, auf die sich hier die Klägerin beruft, distanziert.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 17/95

    Leistungsumfang der Krankenkassen

    Auszug aus SG Fulda, 21.08.2002 - S 1/KR 707/00
    In diesem Zusammenhang habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteilen vom 16.09.1997 u.a. 1 RK 17/95 entschieden, dass eine Kostenübernahme für eine neue Behandlungsmethode nur in Frage komme, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für diese Behandlungsmethode eine Empfehlung über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens abgegeben habe.
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus SG Fulda, 21.08.2002 - S 1/KR 707/00
    Wortlaut und Zweck der Vorschrift lassen die Abweichungen vom Sachleistungsprinzip in dem Umfang zu, in dem sie durch das Systemversagen verursacht ist (BSG vom 24.09.1996 - BSGE 79, 125, 135 = SozR 3 2500 § 13 Nr. 11, seither ständige Rechtsprechung).
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